Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Hersfeld Rotenburg Schwalm Eder e. V.

Verbot für Radverkehr - Verkehrsschild VZ 254

Verbot für Radverkehr - Verkehrsschild VZ 254 © StVO

Baustellen & Sperrungen

Für Radfahrer*innen ist es Alltag, dass Radwege plötzlich durch Baustellen blockiert sind.

 

Die nachfolgenden Meldungen über Umleitungen bzw. Sperrungen liegen uns zurzeit vor:

Ortskundige haben vielmals noch die Möglichkeit, eine Alternativroute zu wählen, sofern es sie gibt.


Für diejenigen, die touristisch unterwegs sind, bedeutet eine solche Sperrung aber viel Ungemach und Ärgernis, weil Sie in der Regel ortsfremd sind. Wenn es gut läuft, findet das Navi oder die Karte eine adäquate Alternativroute. Kommt es aber dicke, findet man sich mitten im dichten Kfz-Verkehr an Bundesstraßen wieder oder landet auf einer unübersichtlichen und daher gefährlichen Landstraße.


Umleitungen für Radfahrende werden in der Praxis immer noch zu selten ausgeschildert.
Das sollte so nicht sein!


Insbesondere Hauptradrouten des Alltags- und Freizeitverkehrs haben eine hohe Bedeutung für den Radverkehr. Radfahrende sollten sich daher auf die Durchlässigkeit der Radrouten bzw. auf die Radwegweisung verlassen können.

Der ADFC setzt sich dafür ein, dass Umleitungen eingerichtet und gemeldet werden.
Er wirkt beratend bei der Gestaltung von Umleitungen mit.

Sollten Sie weitere Sperrungen, Blockaden etc. entdecken, nutzen Sie die Meldeplattform Radverkehr.

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