
Sie fahren gerne Rad und tun das gerne mit anderen zusammen? Sie wollen durch unsere wunderschöne Region fahren, ohne ständig auf die Karte zu schauen oder sich zu verfahren? Wir bieten eine Vielzahl an unterschiedlichen geführten Radtouren an. Da ist bestimmt auch etwas für Sie dabei. Bei unseren Radtouren soll der Spaß im Vordergrund stehen und wir freuen uns über jede/n, die/der teilnimmt. Dennoch gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit es zur Zufriedenheit aller abläuft.
Grundsätzlich kann bei unsere Touren jede/-r mitfahren, unabhängig von einer Mitgliedschaft im ADFC. Je nach Charakter der Tour können Minderjährige in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen teilnehmen. Auch Menschen, die im Straßenverkehr (noch) unsicher sind, können gegebenenfalls in Begleitung bzw. mit Erlaubnis der rechtlichen Betreuung teilnehmen. Dies sollte jedoch nach Möglichkeit im Vorfeld mit der Tourenleitung abgeklärt werden. Die meisten unserer Veranstaltungen sind kostenlos. Wenn Teilnahmekosten entstehen, steht das in der Beschreibung. Die geführten Touren werden im Auftrag des Vorstands von zertifizierten ADFC-TourGuides® bzw. erfahrenen Tourenleiter/-innen geführt. Für diesen Personenkreis ist eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse und Fähigkeiten in Erster Hilfe vorgesehen. Grundsätzlich fahren alle Teilnehmenden auf eigene Gefahr. Den Anweisungen der Tourenleitung ist Folge zu leisten. Die Einhaltung der Regeln der Straßenverkehrsordnung wird vorausgesetzt. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, sicherzustellen, dass ihre gesundheitliche Verfassung den Anforderungen der Tour gerecht wird und dass ihr Fahrzeug sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet (entsprechend StVZO). Sind diese Voraussetzungen augenscheinlich nicht erfüllt, kann die Tourenleitung die entsprechenden Personen von der Teilnahme ausschließen.
Bitte beachten Sie, dass der angegebene Streckenverlauf unter anderem wegen Baumaßnahmen und Witterungseinflüssen geändert werden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Tourenleitern in ihrer Verantwortung für die Teilnehmenden Touren wegen widriger Umstände abbrechen oder gar nicht erst beginnen. Ein Anspruch auf Durchführung der Touren besteht nicht.
Fehler passieren – leider. Wir können daher nicht garantieren, dass alle unsere Angaben richtig sind.
Viel Spaß bei unserer gemeinsamen nächsten Tour!
Kommentar zur Sperrung der Brücke zum Bahnradweg in Neukirchen
Die Hauptbrücke von der Neukirchener Altstadt zum Bahnradweg Rotkäppchenland ist vor kurzem für den Radverkehr gesperrt worden.
Wenn ich als Radfahrerin am Verkehr teilnehme, dann möchte ich Radfahrerin bleiben und nicht plötzlich zur Fußgängerin degradiert werden.
Die Brücke in Neukirchen ist offensichtlich sanierungsbedürftig, vermutlich soll die Statik überprüft werden. Natürlich geht Sicherheit geht vor. Die Brücke wurde daher für Fahrzeuge aller Art –auch für Fahrräder- gesperrt. Soweit verständlich. Aber Fußverkehr darf weiterhin passieren.
„Radfahrer absteigen und schieben, dann wird man zum Fußverkehr“ – heißt es als Tipp aus der Stadtverwaltung.
Aber – und jetzt kommt die schlaue Frage: Wo ist jetzt bitte der Unterschied, ob ich mein Fahrrad schiebe oder ordnungsgemäß darauf sitze und fahre? Wo ist die Gewichtsersparnis?
Fragen über Fragen - Für Behörden ist es offensichtlich am einfachsten, auf diese Art zu verfahren. Sobald es schwierig wird, mache ich mir keine Gedanken, –Hokuspokus Simsalabim- werden Radfahrer/innen in Fußgänger/innen verwandelt.
Die Sanierungsbedürftigkeit einer Brücke zu prüfen, dauert erfahrungsgemäß länger, vermutlich Monate, d.h. die Sperrung dauert auch so lange, also nichts Kurzfristiges.
Eigentlich erwarte ich nur, als Radfahrerin ernst genommen zu werden.
Wenn man als Stadt den Radverkehr fördern möchte (Stichworte: Lebensqualität, Gesundheit, Klimaschutz etc.), ist eine Umleitung sicherlich nicht zu viel verlangt. Oder man hätte wenigstens durch die Anbringung eines Zusatzschildes die Durchfahrt für den Radverkehr freigeben können.
Es geht hier auch nicht um einen untergeordneten Radweg, sondern um den Radweg „Deutsche Einheit“ von Bonn nach Berlin, um den „Bahnradweg Rotkäppchenland“ und um den Regionalradweg R17.
Jetzt steht die Fahrradsaison vor der Tür.
Für die Tourist/innen heißt das konkret: Keine Rast mehr in Neukirchen. Auf der ehemaligen Eisenbahntrasse gibt es sicherlich freundlichere Einkehrmöglichkeiten.
Ein Kommentar von Susanne Molis-Klippert, Schwalmstadt
Die Offene Fahrradwerkstatt befindet sich in Treysa in der ehemaligen Kaserne.
Hartbergring 29
34613 Schwalmstadt-Treysa
Am Eingang der Kaserne befindet sich eine Karte des gesamten Geländes.
Telefonisch ist die Fahrradwerkstatt nicht zu erreichen.
Die offene Fahrradwerkstatt Schwalmstadt repariert gespendete Fahrräder und gibt sie verkehrssicher weiter. Jeder kann kommen, um sich ein Fahrrad auszusuchen. Wir nehmen gerne Kinder-, Jugend- und Erwachsenenräder sowie Roller etc. entgegen, auch Teile wie Helme, Fahrradtaschen und -körbe, Fahrradschlösser und brauchbare Ersatzteile.
Seit Jahren unterstützt der ADFC Menschen mit gebrauchten Rädern, egal ob geflüchtet oder einheimisch, jeder kann kommen. In der Offenen Fahrradwerkstatt sind ausschließlich Ehrenamtliche tätig. Sie ist nicht gewinnorientiert. Die Fahrradwerkstatt arbeitet mit Reinhard Darmstadt, dem Arbeitskreis für Toleranz und Menschenwürde und der regionalen Bevölkerung zusammen. Sie wird vom Schwalm-Eder-Kreis und von der Stadt Schwalmstadt unterstützt.
Wer die Möglichkeit hat, kann die Fahrradwerkstatt mit einer kleinen Spende unterstützen.
Auf der Meldeplattform Radverkehr können Mängel und Schäden, die Radfahrern/-innen das Leben schwer machen, in den meisten Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis und in weiteren Regionen in Hessen gemeldet werden.
Wie z.B.
ADFC-Checkliste für den Fahrradurlaub
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.