Brückensperrung - Nahmobilität auf Jahre beeinträchtigt?
Der ADFC Schwalmstadt fordert die Stadt Schwalmstadt auf, die Sperrung einer Brücke über die „Kanonenbahn“ für den Rad- und Fußverkehr möglichst bald aufzuheben. Bis dahin sollen Alternativrouten ausgewiesen werden.

Wie bereits kürzlich auf unserer Website berichtet, hat die Stadt Schwalmstadt auf Grund eines Gutachtens die südwestliche der beiden Brücken über die Trasse der ehemaligen „Kanonenbahn“ komplett für den Verkehr gesperrt. Bis vor kurzem war diese Verbindung noch zumindest für den Rad- und Fußverkehr passierbar. Größere Fahrzeuge wurden vom Befahren der Brücke durch einen Betonquader abgehalten, der mittig auf dem Weg platziert ist.
Die nordwestliche der beiden Brücken, am Ortsrand von Rörshain weist schon seit Längerem eine Beschränkung auf 3,2 t und seit Kürzerem eine Reihe von Pollern auf. Hier wurde für schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge nahe des ehemaligen Haltepunkts Rörshain ein temporärer, niveaugleicher Übergang als Alternative geschaffen.
Auch wenn über die neuerdings vollgesperrte Brücke keine Route mit Wegweisung für den Rad- oder Fußverkehr führte, so war die Brücke doch einer von wenigen Punkten, an denen eine Querung der Trasse der ehemaligen „Kanonenbahn“ überhaupt möglich ist. Für den Rad- und Fußverkehr war es beispielsweise die einzige halbwegs direkte Verbindung zwischen Allendorf und dem Freibad Ziegenhain, die fast durchgehend abseits vom Autoverkehr verlief und sich damit gerade auch für Familien mit Kindern anbot.
Im Radverkehrskonzept für Schwalmstadt aus dem Jahr 2015 führt die sogenannte „Basisroute II Michelsberg – Ziegenhain“ über genau diese Brücke. Folgt man dem Weg am nördlichen Rand des ehemaligen „Sondermunitionslager Rörshain“ gelangt man nach 600 Metern auf die „Basisroute II Allendorf – Ziegenhain“, die dort deckungsgleich mit dem Hessischen Radfernweg R4 ist.
Der ADFC fordert den Magistrat der Stadt Schwalmstadt auf, in einem ersten Schritt an den entscheidenden Verzweigungspunkten auf die Vollsperrung der Brücke hinzuweisen und die Alternativrouten darzustellen. In einem zweiten Schritt sollte eruiert werden, durch welche kostengünstigen Maßnahmen die Sperrung der bestehenden Brücke für den Rad- und Fußverkehr möglichst kurzfristig aufgehoben werden könnte.
Aus Sicht des ADFC ist es nicht hinnehmbar, dass nun wohl über Jahre hinweg – ähnlich wie es beim Bau der A 49 vom Herbst 2020 bis zum Frühjahr 2025 (!) der Fall war – den Menschen, die zu Fuß oder mir dem Rad unterwegs sind – erhebliche Umwege zugemutet werden. Zudem verlaufen die alternativen Routen abschnittsweise auf Straßen ohne begleitenden Geh-/Radweg.
Ein Bericht von Ulrich Wüstenhagen, ADFC Schwalmstadt
Karte Originalroute ohne Sperrung + gpx
Karte nördliche Alternative + gpx