Dooring-Unfälle
Aus aktuellem Anlass möchte der ADFC Schwalmstadt auf einen häufigen Fall im Straßenverkehr hinweisen, bei dem es zu gefährlichen Situationen für Radfahrende mit parkenden Autos kommen kann -den sog. „Dooring-Unfall.

Dooring-Unfälle sind Verkehrsunfälle, bei denen Autofahrende durch das Öffnen der Autotür (englisch “door”) Radfahrende zum Sturz bringen, die dadurch meist schwerste, wenn nicht sogar tödliche Verletzungen davon tragen.
Ende Mai wurde ein 80-jähriger Radfahrer in Ziegenhain durch einen solchen Unfall schwer verletzt.
Erst seit dem Tod der Schauspielerin Wanda Perdelwitz bei einem sogenannten „Dooring“-Unfall im September 2025 in Hamburg gelangte dieser Fachbegriff erstmals in die breite Öffentlichkeit, obwohl diese Unfallart zu den häufigsten und tödlichsten Fahrradunfällen gehört.
Radfahrende sollten deshalb Selbstschutz betreiben, in dem sie einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einhalten. Das Rechtsfahrgebot der StVO gilt für Radfahrende nur so weit, dass sie sich selbst damit nicht in Gefahr bringen.
Wie Susanne Molis-Klippert von der ADFC-Ortsgruppe Schwalmstadt berichtet, ist man als Radfahrende/r oft im Dilemma: Lasse ich mich in die gefährliche Dooring-Zone drängen oder werde ich vom fahrenden Autoverkehr gefährdet. Fährt man mit genügend Abstand zu parkenden Autos auf der Straße, drängeln häufig Autofahrende, fahren dicht auf und überholen eng.
Deswegen liegt die Aufklärungsarbeit neben den Radfahrenden vor allem bei Autofahrenden:
Abstand zu parkenden Autos UND Sicherheitsabstand beim Überholen sind für die Sicherheit unerlässlich und in der StVO vorgeschrieben. Kraftfahrende müssen den vorgeschriebenen Überholabstand von mindestens 1,50 Metern respektieren und dürfen in keinem Fall Radfahrende „maßregeln“, weil sie fälschlicherweise glauben, Radfahrende, die den Mindestabstand einhalten, führen “mitten auf der Straße”. Zur Umsetzung sind Aufklärung und Konsequenzen bei gefährlichem Verhalten auch am stehenden Auto nötig.
Auch Autofahrende können die Unfallgefahr minimieren, indem sie den sogenannten „Holländischen Griff“ praktizieren.
Der „Holländische Griff“
Der Griff soll das Übersehen von Radfahrenden beim Öffnen der Tür eines geparkten Autos verhindern.
Im Auto öffnet man die Autotür mit der der Tür abgewandten Hand. Dabei dreht sich der Oberkörper automatisch nach hinten zum Schulterblick und erleichtert das sichere Türöffnen, weil man den nachfolgenden Verkehr einsehen kann. Für hinten im PKW sitzende Personen gilt im Übrigen das gleiche.
In Deutschland muss hier noch einiges an Umdenken geleistet werden.
Am wichtigsten ist die Schaffung einer sicheren Infrastruktur für Radfahrende. Gute Radwege müssen mit ausreichend Sicherheitsabstand zu parkenden Autos angelegt werden.
Des Weiteren müssen z.B. Fahrschulen einen stärkeren Fokus in der Fahrausbildung auf diese Praxis legen. Auch bei Berufskraftfahrenden (z.B. Taxis, Lieferwagen und Lkw) sollte eine dahingehende Schulung erfolgen.
Ein Bericht von Susanne Molis-Klippert, Schwalmstadt