Radfahrstreifen in Treysa und Ziegenhain nur „rechtsseitig“ befahren

Die Ortsgruppe Schwalmstadt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) appelliert an alle Radfahrenden, die Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen in Treysa und Ziegenhain nur „rechtsseitig“ zu benutzen.

Vorsicht, sei kein Falschfahrer
Vorsicht, sei kein Falschfahrer © Große, C.; Böhmer, J. (2022): Forschungsprojekt Geisterradeln, Fachhochschule Erfurt

Mit der schrittweisen Umsetzung des Radverkehrskonzepts für Schwalmstadt (in 2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen) sieht man sie inzwischen auch in Schwalmstadt immer häufiger: Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen für den Radverkehr.

Es hat allerdings den Anschein, als ob nicht alle Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind, eine ganz wichtige Regel in diesem Zusammenhang kennen: Diese für den Radverkehr vorgesehenen Flächen dürfen generell nur „rechtsseitig“ befahren werden. Der ADFC beobachtet mit Sorge, dass immer wieder Radfahrende beispielsweise den Schutzstreifen Richtung Mainzer Brücke, in der oberen Bahnhofstraße, in falscher Richtung nutzen und auf diese Weise sich und andere erheblich gefährden.


Dass markierte Radfahrstreifen laut Straßenverkehrsordnung nur in einer Fahrtrichtung befahren werden dürfen, gilt bundesweit und hat triftige Gründe: Es besteht nämlich ein stark erhöhtes Unfallrisiko bei Fahrten entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung. Die Gefahr zu verunglücken besteht vor allem, wenn Autos aus einer Seitenstraße, von Parkplätzen vor Einkaufsmärkten oder von einem anderen Privatgrundstück kommen und nach rechts abbiegen wollen. Dann schauen die  Menschen hinterm Lenkrad meist nur nach links und fahren allzu oft ohne einen Blick nach rechts los, sobald von links kein Auto mehr kommt. Wenn in diesem Moment Personen auf dem Fahrrad in falscher Richtung unterwegs sind, kann es leicht zu Unfällen kommen. Hinzu kommt eine weitere  Gefahr: Bei der Begegnung zweier Radfahrender muss einer der beiden auf die Fahrspur des Autoverkehrs ausweichen. Im schlimmsten Fall gerät dann der „linksseitig“ Radelnde in den Bereich des entgegenkommenden Autoverkehrs. 

Aus den geschilderten Gründen ist daher überall in Deutschland das Befahren von markierten Radspuren nur in Fahrtrichtung erlaubt. Nur auf baulich angelegten Radwegen – sogenannten Hochbordradwegen – darf ausnahmsweise auch in beiden Richtungen gefahren werden, sofern der neben der Fahrbahn verlaufende Radweg durch Beschilderung und ggf. zusätzliche Markierungen von der Straßenverkehrsbehörde zum linksseitigen Fahren freigegeben wurde.

Wer also zum Beispiel per Fahrrad die Bahnhofstraße von der Mainzer Brücke kommend talwärts befährt, muss im Mischverkehr mit den Autos „rechtsseitig“ auf der Fahrbahn fahren. Radfahrende sollten dabei unbedingt zu rechts parkenden PKW einen seitlichen Mindestabstand von 1,20 m einhalten, um nicht mit einer plötzlich geöffneten Tür zu kollidieren. Autos müssen in diesem Fall so lange hinter den Radfahrenden herfahren, bis der Gegenverkehr es zulässt, die Radfahrenden mit mindestens 1,5 m Abstand zu überholen.


Da Radfahrende im Gefälle, anders als an Steigungen, im Autoverkehr innerorts „mitschwimmen“ können, hat die Straßenverkehrsbehörde bei der Neugestaltung der Bahnhofstraße nur bergwärts einen Schutzstreifen für Radfahrende markieren lassen. Für beidseitige Streifen hätte dort nämlich die Straßenbreite nicht ausgereicht.
 

Gemäß dem Motto „VORSICHT! Sei KEIN Geisterradler!“ ruft die ADFC-Ortsgruppe Schwalmstadt alle Radfahrenden dazu auf, die geltenden Verkehrsregeln zu respektieren und Radfahrstreifen oder Schutzstreifen niemals in falscher Richtung zu nutzen.

Video: Geisterradeln

Ein Bericht von Ulrich Wüstenhagen, Schwalmstadt


https://hrse.adfc.de/neuigkeit/radfahrstreifen-in-treysa-und-ziegenhain-nur-rechtsseitig-befahren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Wie komme ich zur 'Offenen Fahrradwerkstatt' Schwalmstadt?

    Die Offene Fahrradwerkstatt befindet sich in Treysa in der ehemaligen Kaserne.

    Hartbergring 29
    34613 Schwalmstadt-Treysa

    Am Eingang der Kaserne befindet sich eine Karte des gesamten Geländes.
    Telefonisch ist die Fahrradwerkstatt nicht zu erreichen.

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  • Wofür setzt sich die 'Offene Fahrradwerkstatt' Schwalmstadt ein?

    Die offene Fahrradwerkstatt Schwalmstadt repariert gespendete Fahrräder und gibt sie verkehrssicher weiter. Jeder kann kommen, um sich ein Fahrrad auszusuchen. Wir nehmen gerne Kinder-, Jugend- und Erwachsenenräder sowie Roller etc. entgegen, auch Teile wie Helme, Fahrradtaschen und -körbe, Fahrradschlösser und brauchbare Ersatzteile.

     

    Seit Jahren unterstützt der ADFC Menschen mit gebrauchten Rädern, egal ob geflüchtet oder einheimisch, jeder kann kommen. In der Offenen Fahrradwerkstatt sind ausschließlich Ehrenamtliche tätig. Sie ist nicht gewinnorientiert. Die Fahrradwerkstatt arbeitet mit Reinhard Darmstadt, dem Arbeitskreis für Toleranz und Menschenwürde und der regionalen Bevölkerung zusammen. Sie wird vom Schwalm-Eder-Kreis und von der Stadt Schwalmstadt unterstützt.

    Wer die Möglichkeit hat, kann die Fahrradwerkstatt mit einer kleinen Spende unterstützen. 

  • Wie melde ich einen Mangel auf einem Radweg ?

    Auf der Meldeplattform Radverkehr können Mängel und Schäden, die Radfahrern/-innen das Leben schwer machen, in den meisten Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis und in weiteren Regionen in Hessen gemeldet werden.

    Wie z.B.

    • Fehlender oder umgefallener Radwegweiser
    • Tiefe Fahrrinnen auf einem Radweg, häufig verursacht durch landwirtschaftliche Mitnutzung
    • Schlaglöcher
    • Versperrter Radweg durch Windbruch

     

     

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  • Alles dabei...? - ADFC-Checkliste für den Fahrradurlaub

    ADFC-Checkliste für den Fahrradurlaub

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  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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