Runter vom Bürgersteig ... wenn Ihnen ihr Leben lieb ist
Immer häufiger kann man in der letzten Zeit beobachten, dass Kinder und Erwachsene auf den Bürgersteigen Rad fahren. Darauf angesprochen antworten sie, dass ihnen das Radeln auf der Fahrbahn zu gefährlich sei und beschwichtigen: ...
... „Ich passe schon auf, dass nichts passiert“. Dass das Befahren des Bürgersteigs meistens gesetzlich verboten ist und es sich bei der „gefühlten“ oft um eine trügerische Sicherheit handelt, ist den meisten nicht bewusst.
Dass sie sich selbst in große Gefahr begeben, sehen die meisten nicht. An dieser Stelle will ich zwei Beispielsituationen beschreiben, bei denen es leider immer wieder zu schweren Unfällen kommt.
An jeder engen Grundstücksausfahrt sehen Autofahrerinnen erst dann etwas, wenn der vordere Teil des Autos mit der Motorhaube bereits den ganzen Bürgersteig blockiert. Bei Menschen, die langsam zu Fuß unterwegs sind, macht das meistens nichts. Ein Zusammenstoß mit schneller radelnden Verkehrsteilnehmern kommt leider immer wieder vor. Mir selbst wäre das vor Kurzem beinahe selbst passiert: Die Radlerin, die (auch noch entgegen der Fahrtrichtung) von rechts kam, hat einfach nur großes Glück gehabt.
Die zweite Situtation führt häufig zu schweren Verletzungen, wenn nicht gar zum Tod. Immer dann, wenn Leute mit dem Rad rechts neben der Fahrbahn auf dem Bürgersteig unterwegs sind und Kraftfahrzeuge abbiegen, kreuzen sich die Wege. Insbesondere Fahrer von LKWs und Bussen haben ein eingeschränktes Sichtfeld und so kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen.
Aus meiner Sicht ist es eindeutig: Radfahrer haben auf Gehwegen nichts zu suchen. Punkt.
Ausnahme: Kinder
- Kinder bis 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen, nicht den Radweg (§ 2 Absatz 5 StVO).
- Kinder bis 10 Jahren dürfen den Gehweg benutzen
- An Kreuzungen und Einmündungen müssen sie absteigen und das Fahrrad herüberschieben!
Seit Kurzem dürfen sie auf dem Bürgersteig auch von erwachsenen Begleitpersonen begleitet werden.
Ausnahme: Gehweg + ‚Radfahrer frei‘
Mit dem Zusatz „Radfahren frei/erlaubt“ (oder ähnlich) dürfen auch Radfahrer auf dem Gehweg fahren, allerdings mit Einschränkungen. Um welche Einschränkungen es sich handelt und ob es überhaupt empfehlenswert ist, solche Wege anstelle der Fahrbahn zu benutzen lesen Sie hier.
Gehweg: Mit oder ohne Schild?
Das „Gehweg“-Schild braucht nur dann aufgestellt werden, wenn ansonsten nicht klar wäre, dass der Weg ein Gehweg ist.
Merke: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein Gehweg – kein Radweg!
Wer jetzt immer noch auf dem Bürgersteig fahren will ...
... der googelt mal nach den Begriffen „Radfahrer“, „Grundstücksausfahrt“ und „Unfall“ oder wählt eigene Begriffe.
Zu guter Letzt
Für alle, die ab sofort nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren wollen, gibt es inzwischen noch ein weiteres Argument. Denn seit Kurzem kostet das verbotswidrige Fahren 50 bis 100 Euro Strafe, wenn man erwischt wird. Das Geld kann man sicher besser anlegen, zum Beispiel in ein Paar hochwertige Fahrradtaschen oder ein gutes Stecklicht.
Ein Bericht von Reinhold Tripp, Schwamstadt